Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem
bestimmten Anlass stattfinden – dazu zählen zum Beispiel Bälle, Bunte Abende u. Ä. Von Veranstaltungen zu unterscheiden sind ständige, zum alltäglichen Geschehen gehörende Musikwiedergaben, also
beispielsweise die Musikuntermalung in Geschäften oder Gaststätten. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht
verantwortlich ist.
Quelle: Gema
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